Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Montage von Großküchenmöbeln und Speiseausgaben

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Montagebedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Montagebedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

§ 2 Leistungsumfang

Nach Wunsch des Bestellers montieren wir vor Ort Großküchen-Möbel aus CNS sowie Speiseausgaben aus CNS/Holz/Glas/Naturstein etc. auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Unsere Montageleistungen beinhalten dabei auch die Beratung und Planung vor Ort, die unter Verwendung einer Zeichnungssoftware erfolgt.
Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, daß sich zu den vereinbarten Ausführungsterminen die zu montierenden Möbel bzw. Speiseausgaben am Ort der Montage in ordnungsgemäßem Zustand befinden. Insbesondere verpflichtet sich der Besteller auch dazu, sämtliche Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die für die reibungslose Montage der Sachen vor Ort erforderlich sind.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

Auf Aufforderung unterbreiten wir dem Besteller ein Angebot, an das wir uns 4 Wochen entsprechend Angebotsdatum gebunden halten.
Der Vertrag kommt durch einen dem Angebot entsprechenden Auftrag des Bestellers zustande.
Die Ausführungsfristen für unsere Leistung bedürfen, wenn im Angebot nicht bereits benannt, einer ergänzenden Vereinbarung.

§ 4 Preise

Die in unserem Angebot genannten Preise enthalten auch die Beratungs- und Planungsleistungen vor Ort.
Sofern wir durch den Besteller mit der Herstellung von Sonderbauten, Verkleidungsblenden, Paßstücken etc. beauftragt werden sollten, sind, sofern im Angebot für diese Leistungen nicht bereits gesonderte Preise ausgewiesen sind, ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Besteller und uns gelten die Vorschriften der §§ 631 ff. BGB, soweit nicht nachfolgend andere Regelungen erfolgen.
  2. Abschlagszahlungen sind auf Antrag in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenen Umsatzsteuerbetrages in möglichst kurzen Zeitabständen zu gewähren. Die Leistungen sind dabei durch uns im Wege einer prüfbaren Aufstellung nachzuweisen, die eine schnelle und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen.
  3. Nach Fertigstellung sämtlicher Montageleistungen ist durch uns eine Schlußrechnung zu stellen.
  4. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09.06.1998 zu fordern.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 6 Gewährleistung

  1. Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel gegeben sind. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm von uns genannten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
  2. Liegen von uns zu vertretene Mängel vor, sind wir zunächst verpflichtet, im Wege der Nachbesserung die Mängel zu beseitigen.
  3. Wegen anderer Gewährleistungsrechte des Bestellers ( Wandlung, Minderung, Schadensersatz ) gelten die Vorschriften der §§ 634, 635 BGB.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Soweit im Auftrag des Bestellers Sonderbauten herzustellen sind, behalten wir uns das Eigentum an solchen Sonderbauten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.

§ 8 Gerichtsstand

Soweit der Besteller Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand Magdeburg vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Großküchenmöbeln sowie Elektrogeräten für den Großküchenbedarf

§ 1 Geltungsbereich

Unsere nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, daß dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird.
Soweit die verkauften Großküchenmöbel oder Elektrogeräte durch uns ergänzend auch zu montieren sind, gelten unsere vorstehend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Montage von Großküchenmöbeln.

§ 3 Preise

  1. Die Preise für den Verkauf der Großküchenmöbel und/oder der Elektrogeräte verstehen sich einschließlich Lieferung aber ohne Montageleistungen. Die Vergütung für die Montageleistungen ist gesondert zu vereinbaren.
  2. Unsere Rechnungen sind nach Lieferung der Kaufsachen innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09.06.1998 zu fordern.
  3. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 4 Lieferzeit

  1. Lieferzeiten werden zwischen dem Besteller und uns gesondert vereinbart. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.

§ 5 Gewährleistung

  1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  2. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
  3. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche, einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.
  4. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens seiner zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
  5. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
  6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
  4. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
  5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 7 Wartungsleistung

Soweit von uns Elektrogeräte gekauft werden, bieten wir den Abschluß eines gesonderten Wartungsvertrages an.

§ 8 Gerichtsstand

Ist der Besteller Kaufmann, gilt der Gerichtsstand Magdeburg.

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