Die nachfolgenden Montagebedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Montagebedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
Nach Wunsch des Bestellers montieren wir vor Ort Großküchen-Möbel aus CNS sowie Speiseausgaben aus CNS/Holz/Glas/Naturstein etc. auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Unsere
Montageleistungen beinhalten dabei auch die Beratung und Planung vor Ort, die unter Verwendung einer Zeichnungssoftware erfolgt.
Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, daß sich zu den vereinbarten Ausführungsterminen die zu montierenden Möbel bzw. Speiseausgaben am Ort der Montage in ordnungsgemäßem Zustand befinden.
Insbesondere verpflichtet sich der Besteller auch dazu, sämtliche Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die für die reibungslose Montage der Sachen vor Ort erforderlich sind.
Auf Aufforderung unterbreiten wir dem Besteller ein Angebot, an das wir uns 4 Wochen entsprechend Angebotsdatum gebunden halten.
Der Vertrag kommt durch einen dem Angebot entsprechenden Auftrag des Bestellers zustande.
Die Ausführungsfristen für unsere Leistung bedürfen, wenn im Angebot nicht bereits benannt, einer ergänzenden Vereinbarung.
Die in unserem Angebot genannten Preise enthalten auch die Beratungs- und Planungsleistungen vor Ort.
Sofern wir durch den Besteller mit der Herstellung von Sonderbauten, Verkleidungsblenden, Paßstücken etc. beauftragt werden sollten, sind, sofern im Angebot für diese Leistungen nicht bereits
gesonderte Preise ausgewiesen sind, ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
Soweit im Auftrag des Bestellers Sonderbauten herzustellen sind, behalten wir uns das Eigentum an solchen Sonderbauten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
Soweit der Besteller Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand Magdeburg vereinbart.
Unsere nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, daß dem Besteller
innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird.
Soweit die verkauften Großküchenmöbel oder Elektrogeräte durch uns ergänzend auch zu montieren sind, gelten unsere vorstehend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Montage von
Großküchenmöbeln.
Soweit von uns Elektrogeräte gekauft werden, bieten wir den Abschluß eines gesonderten Wartungsvertrages an.
Ist der Besteller Kaufmann, gilt der Gerichtsstand Magdeburg.